Abwasch für denjenigen, der die große Waschung (Ghusl) nach der Unreinheit (Janabah) verrichten muss

Frage
Ist es erlaubt, über die Socken zu wischen, für denjenigen, der die große Waschung (Ghusl) nach der Unreinheit (Janabah) verrichten muss?
Antwort
Ich sage und mit Allahs Hilfe: Es ist nicht erlaubt, über die Schuhe zu wischen, wenn man sich in einem Zustand der großen Unreinheit (Janabah) befindet; denn es ist eine Bedingung für die Erlaubnis, über sie zu wischen, dass das Ereignis leicht ist. Wenn das Ereignis jedoch schwerwiegend ist, wie Menstruation und Janabah, ist es nicht erlaubt; denn die Erlaubnis, über das leichte Ereignis zu wischen, dient dazu, Schwierigkeiten zu vermeiden, da es häufig vorkommt und es eine Belastung und Mühe verursacht, die Schuhe auszuziehen. Janabah hingegen tritt nicht häufig auf, daher entsteht keine Belastung beim Ausziehen. Daher gilt: Wenn ein Grund für die Waschpflicht vorliegt, wie Janabah, Menstruation oder Wochenbett, wird das Wischen über die Schuhe ungültig, und man muss sie ausziehen und den gesamten Körper waschen. Das Wischen über die Schuhe kann nach dem Anziehen nach der vollständigen Reinigung erneuert werden, wenn man das möchte. Über Safwan ibn 'Assal  sagte er: „Der Prophet  befahl uns, wenn wir auf Reisen sind, unsere Schuhe drei Tage und Nächte nicht auszuziehen, außer bei Janabah, jedoch nicht wegen Stuhlgang, Urin oder Schlaf“, in Sahih Ibn Khuzaymah 1: 13, und in Sunan al-Nasa'i al-Kubra 1: 92, und in Sunan al-Tirmidhi 1: 159. Und über Anas  sagte er : „Wenn einer von euch sich wäscht und seine Schuhe anzieht, soll er darin beten und darüber wischen und sie dann nicht ausziehen, es sei denn, er ist in einem Zustand der Janabah“, in Al-Mustadrak 1: 290, und es wurde als authentisch erklärt. Siehe: Al-Maraqi S. 131, Rad al-Muhtar 1: 174, Al-Hadiyyah al-'Alaiyyah S. 39-40, und Bada'i' al-Sana'i' 1: 10, und Allah weiß es am besten.
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