Frage
Was ist das Urteil über jemanden, dessen ein Bein ohne Ferse amputiert wurde, der die Stelle der Amputation gewaschen und seine Socken angezogen hat?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Wer eines der beiden Beine unterhalb des Knöchels amputiert hat, der soll prüfen: Wenn von der Oberseite des Fußes noch eine Länge von drei Fingern des kleinsten Fingers oder mehr übrig geblieben ist, darf er über seine Socken wischen, andernfalls soll er sie waschen und nicht wischen; denn es ist eine Bedingung für die Erlaubnis, darüber zu wischen, dass an jedem Fuß von der Vorderseite des Fußes im Socke eine Länge von drei Fingern des kleinsten Fingers bleibt; dies, damit die vorgeschriebene Menge für den Wischort vorhanden ist, ebenso ist das Waschen der Stelle der Amputation Pflicht und es ist nicht erlaubt, Waschen und Wischen zu kombinieren. Siehe: Ende des Begehrens S. 380, und Gott weiß es am besten.