Hinweis: Diese Fatwa wurde durch künstliche Intelligenz übersetzt.
Frage
Eine Frau beschwerte sich über den Analverkehr ihres Mannes mit ihr. Soll sie beim Richter die Scheidung beantragen?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Wenn der Ehemann nicht auf den Einspruch der Ehefrau reagiert und die Vornehmen es erlauben, kann sie zum Richter gehen und die Scheidung beantragen, und Gott weiß es besser.