Frage
Ein Mann hat beschlossen, während des Ramadan zu reisen und möchte unterwegs nicht brechen, um keinen Tag nachholen zu müssen. Nachdem er das Land erreicht hat, in das er gereist ist, möchte er Geschlechtsverkehr haben. Ist es ihm erlaubt, seine Frau nach dem Mittagsgebet zu nehmen, was ist das Urteil?
Antwort
Ich sage und mit Allahs Hilfe: Wenn das Land, in das er gereist ist, er weniger als fünfzehn Tage bleiben wird, ist er im Status eines Reisenden, und es ist ihm erlaubt, zu brechen, sowohl beim Essen als auch beim Geschlechtsverkehr. Wenn es länger als das ist, ist es ihm nicht erlaubt zu brechen, und Allah weiß es am besten.