Frage
Was ist das Urteil über die Ausrichtung zur Qibla und die Abwendung davon während des Verrichtens der Notdurft?
Antwort
Ich sage und mit Allahs Hilfe: Die Ausrichtung zur Qibla und das Abwenden von ihr während des Bedürfnisses ist verboten, egal ob in der Wüste oder im Gebäude; denn was Al-Bukhari in seinem Sahih über Abu Ayyub Al-Ansari überliefert hat, lautet: „Wenn ihr zur Toilette geht, dann richtet euch nicht zur Qibla und wendet euch nicht von ihr ab, sondern richtet euch nach Osten oder Westen.“ Er machte keinen Unterschied zwischen Freiflächen und Häusern, und weil der Unterschied zwischen Freiflächen und Häusern darin besteht, dass es eine Barriere wie eine Wand gibt, so gibt es auch eine Barriere in der Freifläche, nämlich Berge und Ähnliches, und das hat das Verbot nicht aufgehoben, so ist es auch hier. Was jedoch von Ibn Umar überliefert wurde, dass er sagte: „Eines Tages stieg ich auf das Haus meiner Schwester Hafsa und sah den Gesandten Allahs, der für sein Bedürfnis saß, in Richtung Scham ausgerichtet und von der Kaaba abgewandt“, in Sahih Al-Bukhari 1/68 und Sahih Muslim 1/224, kann auf einen Ausnahmefall bezogen werden, oder es könnte vor dem Verbot gewesen sein, oder der könnte sich nur geringfügig von der Qibla abgewandt haben, sodass es Ibn Umar nicht auffiel. Und es ist besser, dem Wort des Gesandten Allahs zu folgen als dem Wort eines Gefährten. Siehe: Bada'i Al-Sanai, 5/126, und Tabyin Al-Haqaiq, 1/166, und Fath Al-Qadir, 1/419, und Allah weiß es besser.