Frage
Was ist die Bedingung für die Notwendigkeit der Ersatzleistung für das Nachholen des Ramadan-Fastens?
Antwort
Die Bedingung für die Unfähigkeit zur Leistung ist eine Unfähigkeit, bei der keine Hoffnung auf Fähigkeit im gesamten Leben besteht, daher ist sie nur für den alten Mann verpflichtend. Daher gibt es kein Fidyah für den Kranken und den Reisenden, noch für die schwangere oder stillende Frau. Jeder, der aus einem Grund fastet, bei dem eine Fähigkeit erwartet wird, hat kein Fidyah; denn es fehlt an der Bedingung, nämlich der dauerhaften Unfähigkeit. Dies liegt daran, dass das Fidyah eine Ersatzleistung für die Leistung ist, und die Fähigkeit zur ursprünglichen Handlung verhindert den Rückgriff auf die Ersatzleistung, wie bei anderen Ersatzleistungen im Vergleich zu ihren ursprünglichen Handlungen. Aus diesem Grund, wenn der alte Mann ein Fidyah leistet und dann in der Lage ist zu fasten, wird das Fidyah ungültig. Siehe: Badā'iʿ al-Ṣanāʾiʿ 2: 104.