Frage
Wenn man die verborgenen Stellen abwischt, reicht das aus für das Abwischen?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist nicht ausreichend; denn es ist eine Bedingung für die Erlaubnis, sie abzuwischen, dass das Abwischen auf der Oberfläche der Vorderseite jedes Fußes erfolgt, daher ist es nicht erlaubt, die Innenseite des Schuhs oder das Bein abzuwischen. Siehe: Al-Waqaya und deren Erklärung S. 114, Al-Hadiyya Al-‘Ala’iyya S. 41, und Gott weiß es besser.