Das Erbrecht für die Erben

Frage
Ein Mann ist gestorben und hinterließ einen Geldbetrag. Er sagte immer, dieses Geld sei für meine kleinen Töchter. Er war mit zwei Frauen verheiratet: Die erste ist verstorben und hatte drei Töchter, die klein sind, die zweite hat sieben große, verheiratete Töchter und vier Söhne. Die Söhne haben zugunsten ihrer kleinen Schwestern verzichtet, während die verheirateten Töchter Einwände erheben, obwohl es ihnen gut geht. Wie sollte die Aufteilung in diesem Fall erfolgen?
Antwort

Ich sage, und mit Gottes Hilfe: Die großen Töchter erhalten ihren Anteil am Erbe, da es ihr gesetzlicher Anspruch ist, und der Rest gehört den kleinen Töchtern. Gott weiß es besser.

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