Frage
Was ist das Urteil über das Fasten am Tag des Zweifels mit der Absicht des freiwilligen Fastens?
Antwort
Es ist erlaubt, den Tag des Zweifels mit der Absicht des freiwilligen Fastens zu fasten, und es ist nicht unerwünscht. Wenn sich herausstellt, dass es Ramadan ist, zählt das Fasten für Ramadan, und wenn es sich herausstellt, dass es Schaban ist, zählt es für Schaban. Wenn er sein Fasten bricht, muss er es nachholen; denn er hat sich dazu verpflichtet. Über Aisha, möge Allah mit ihr zufrieden sein, wird berichtet: "Ich habe ihn nie mehr fasten sehen als im Monat Schaban. Er fastete den ganzen Schaban, außer ein wenig." In Sahih Muslim 2: 811 und Sahih Ibn Hibban 8: 404. Was über Abu Huraira, möge Allah mit ihm zufrieden sein, überliefert wurde, dass der Gesandte Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden geben, sagte: "Wenn die Hälfte von Schaban erreicht ist, fastet nicht", in Sunan Abu Dawood 2: 300, Sunan an-Nasa'i 2: 172, und Jami' at-Tirmidhi 3: 115, und er sagte: "Hassan Sahih", und Abu Zur'a sagte: "Manqur", wie in den Fragen von Al-Baradh'i 1: 388. Ibn Hajar sagte in Fath al-Bari: "Es wurde von den Hadith-Sammlern überliefert und von Ibn Hibban und anderen als authentisch erklärt..." Die Mehrheit der Gelehrten ist der Meinung, dass es erlaubt ist, nach der Hälfte von Schaban freiwillig zu fasten und sie schwächten den überlieferten Hadith. Ahmad und Ibn Ma'in sagten, es sei manqur. Was ist das Urteil über das Fasten des Tages des Zweifels mit der Absicht einer Pflicht oder einer Verpflichtung? Es ist unerwünscht, den Tag des Zweifels mit einer anderen Absicht als der des freiwilligen Fastens zu fasten, wie zum Beispiel, wenn er es für eine Pflicht oder Verpflichtung fastet. Es zählt für das, was er beabsichtigt, wenn sich herausstellt, dass es Schaban ist, und wenn es sich herausstellt, dass es Ramadan ist, zählt seine Absicht für Ramadan, wenn er ansässig ist; denn der Reisende, wenn er eine andere Pflicht beabsichtigt, zählt für das, was er beabsichtigt. Über Abu Huraira, möge Allah mit ihm zufrieden sein, sagte der Gesandte Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden geben: "Vor Ramadan fastet nicht einen Tag oder zwei, es sei denn, jemand hat einen Fastentag, den er fasten möchte." In Sahih Muslim 2: 762, Sahih al-Bukhari 2: 676, Sahih Ibn Hibban 8: 358, und Musnad al-Mustakhraj 3: 160.