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Das Gebet hinter dem Ungläubigen

Frage
Wenn den Menschen nach einer gewissen Zeit klar wird, dass der Scheich, hinter dem sie gebetet haben, kein Muslim war, sondern ein Mann, der seinen Unglauben verbirgt, was sollen sie dann tun? Sind sie verpflichtet, ihre Gebete nachzuholen?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Dies ist eine umstrittene Angelegenheit, daher ist es nicht erforderlich, dass die Nachfolger (Muktadī) in dieser Angelegenheit ein Urteil fällen, solange es eine rechtliche Schule gibt, die die Gültigkeit des Gebets anerkennt, andernfalls muss er es wiederholen, und Gott weiß es am besten.
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