Frage
Wird das Wischen über die Schuhe ungültig, wenn ein Teil des Fußes herauskommt?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Das Wischen über die Socken wird nicht ungültig, wenn der kleinere Teil des Fußes herauskommt; denn das maßgebliche Kriterium für das Herauskommen des Fußes aus der Socke ist das Herauskommen des größeren Teils des Fußes bis zum Schaft der Socke; denn das Mehr zählt wie das Ganze; das Herauskommen des kleineren Teils des Fußes hingegen macht das Wischen nicht ungültig, da es eine Erschwernis darstellen würde. Siehe: Erklärung der Vorbeugung S. 116, Antwort des Herausgeforderten 1: 183, und Gott weiß es besser.