Hinweis: Diese Fatwa wurde durch künstliche Intelligenz übersetzt.
Frage
Was ist das Urteil über das Lesen des Korans auswendig für den Janaba oder für jemanden, der nicht wudu hat? Und was ist das Urteil über das Berühren des Mushaf mit einem Handschuh oder einer Barriere oder zum Beispiel das Anheben des Mushaf mit einem Buch, während ich nicht wudu habe? Was ist das Urteil darüber?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist nicht erlaubt, den Koran im Zustand der Unreinheit (Dschunub) auswendig zu lesen; denn die Unreinheit ist in ihm. Für den, der nicht im rituellen Zustand (Wudu) ist, ist es erlaubt, und es ist Bedingung, dass man sich im rituellen Zustand befindet, um den Koran zu berühren, es sei denn, der Koran hat eine abgetrennte Hülle, dann ist es erlaubt, weil es eine Trennung gibt. Und Gott weiß es am besten.