Das Urteil über das Blut, das in der Reinheitsperiode fließt

Frage
Meine Menstruation begann am 13. Ramadan und dauerte bis zum 23. Ramadan, sie kam pünktlich und trat nach 5 Tagen wieder auf, also am 28. Ramadan, und bis jetzt hat sie nicht aufgehört. Was ist das Urteil dazu, und ist mein Gebet gültig?
Antwort

Ich sage und mit Allahs Hilfe: Das, was beim zweiten Mal kommt, ist Blut der Istihada, kein Menstruationsblut, und das Gebet und das Fasten sind darin gültig; denn die kürzeste Reinheitsperiode zwischen zwei Menstruationen beträgt 15 Tage. Allah weiß es besser.

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