Das Urteil über das Fasten der Menstruierenden und der Wöchnerin

Frage
Was ist das Urteil über das Fasten der Menstruierenden und der Wöchnerin?
Antwort
Es ist nicht erlaubt, dass die Menstruierende oder die Wöchnerin fastet, und es ist ihr verboten zu fasten. Sie muss das Fasten nachholen, wie in Tebyīn al-Ḥaqāʾiq 1: 313, und Fatḥ al-Qadīr 2: 302, und den indischen Fatwas 1: 195 erwähnt. Es wird berichtet, dass Muʿādhah ʿĀʾishah (möge Allah mit ihr zufrieden sein) fragte: „Warum muss die Menstruierende das Fasten nachholen, aber nicht das Gebet?“ Sie antwortete: „Bist du eine Ḥarūrī? Ich sagte: Ich bin keine Ḥarūrī, ich frage nur. Sie sagte: Uns geschah das, und wir wurden angewiesen, das Fasten nachzuholen, aber nicht das Gebet.“ Dies ist in Ṣaḥīḥ Muslim 1: 265, Sunan Abī Dāwūd 1: 118, und Sunan al-Nasāʾī 4: 191 überliefert. Der Begriff Ḥarūrī bezieht sich auf Ḥarūrā, eine Stadt zwei Meilen von Kufa entfernt. Man nennt diejenigen, die die Lehre der Khārijiten vertreten, Ḥarūrī; denn die erste Gruppe von ihnen erhob sich gegen ʿAlī in der genannten Stadt und wurde dadurch bekannt. Es gibt viele Gruppen, aber eine ihrer gemeinsamen Grundsätze ist, dass sie nur das akzeptieren, was im Koran belegt ist, und alles, was darüber hinausgeht, aus den Hadithen ablehnen; daher verlangen sie von der Menstruierenden, das versäumte Gebet während der Menstruation nachzuholen, was im Widerspruch zum Konsens der Muslime steht.
imam icon

Senden Sie Ihre Frage an den intelligenten Assistenten

Wenn die vorherigen Antworten nicht geeignet sind, senden Sie Ihre Frage bitte an den Mufti über