Frage
Eine Frau, die von Gott verstorben ist, hatte ihren Angehörigen befohlen, nicht um sie zu weinen. Wird sie für das Weinen ihrer Angehörigen bestraft?
Antwort
Ich sage und mit Allahs Hilfe: Der Verstorbene wird nicht für das Weinen seiner Angehörigen bestraft; denn niemand trägt die Last eines anderen. Die Angehörigen dürfen ohne Zwang weinen, wie es üblich ist, während das Verbot nur für das unzulässige Weinen gilt, das nach dem Gesetz verboten ist. Und Allah weiß es besser.