Das Urteil über das Vergessen des Lesens von etwas anderem als Al-Fatiha im Gebet

Frage
Reicht das Lesen von Al-Fatiha in den ersten beiden Rak'ahs als Erfüllung der Leseverpflichtung aus, oder wird das Gebet ungültig, wenn ich das aus Versehen tue?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Der Lesebereich wird durch das Lesen eines Verses aus dem Koran erfüllt, und dies ist in einem Vers aus der Fatiha vorhanden. Das Lesen der Fatiha und einer dazugehörigen Sure gehört zu den Pflichten des Gebets. Wir benötigen keine Absicht beim Lesen, und es ist notwendig, die Sühneverbeugung zu machen, wenn die Fatiha oder die Sure weggelassen wird. Gott weiß es besser.
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