Das Urteil über den Eintritt einer Menstruierenden in die Moschee

Frage
Darf eine Menstruierende den Gebetsraum der Männer und die Toiletten reinigen?
Antwort

Ich sage und mit Allahs Hilfe: Wenn der Gebetsraum keine Moschee ist, hat er nicht den Status einer Moschee, und es ist der Menstruierenden erlaubt, ihn zu betreten und zu reinigen. Wenn der Gebetsraum jedoch eine Moschee ist, die einen Imam und einen Muezzin hat und in der die fünf täglichen Gebete verrichtet werden, ist es der Menstruierenden nicht erlaubt, ihn zu betreten. Was die Toiletten betrifft, so gibt es kein Problem, sie zu reinigen, ganz gleich.

Und Allah weiß es am besten.

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