Frage
Was ist das Urteil über den Fastenden, der absichtlich erbrach und der Erbrochene den Mund füllte?
Antwort
Das Fasten wird ungültig, egal ob das Erbrechen von selbst zurückkommt, ob es absichtlich zurückgebracht wird, oder ob das Erbrechen herauskommt und nicht zurückgebracht wird, und es kommt nicht zur Unterscheidung zwischen Rückkehr und Wiederholung; denn das Fasten wird allein durch das Herauskommen des Erbrechens ungültig; es ist eine Absicht und das Füllen des Mundes erforderlich, und hier sind beide Bedingungen erfüllt, daher wird es ungültig. Siehe Tabeen 1: 325-326, und رد المحتار 2: 111.