Das Urteil über den Fastenden, der absichtlich tagsüber im Ramadan gegessen oder getrunken hat

Frage
Was ist das Urteil über den Fastenden, der absichtlich tagsüber im Ramadan gegessen oder getrunken hat?
Antwort
Wer etwas isst oder trinkt, was seinem Körper nützt und normalerweise mit der Absicht gegessen wird, sich zu ernähren, zu heilen oder Freude daran zu haben, muss den Fasten brechen und eine Sühne leisten. Rohes Fleisch, auch von einem verendeten Tier, erfordert eine Sühne, da es der Ernährung dient und dem Wohl des Körpers dient. Im Gegensatz dazu, wenn man einen Bissen kalt herausnimmt und ihn zurücklegt, da dies vom Körper abgelehnt wird, und im Gegensatz zum Teig. Wenn man das Fleisch zubereitet, ist darin keine Sühne erforderlich, da es nicht zur Ernährung gehört.
imam icon

Senden Sie Ihre Frage an den intelligenten Assistenten

Wenn die vorherigen Antworten nicht geeignet sind, senden Sie Ihre Frage bitte an den Mufti über