Frage
Was ist das Urteil über den Fastenden, der am Tag von Ramadan Fett gegessen hat?
Antwort
Wer Fett, oder getrocknetes Fleisch, oder Weizen auch nur ein Stückchen gegessen hat, der hat die Sühne zu leisten; denn dies ist etwas, das zum Essen bestimmt ist. Wenn er jedoch einen Sesam oder etwas Ähnliches gekaut hat, was eine Sühne erfordert, und es beim Kauen verschwunden ist, und er keinen Geschmack mehr davon hatte, dann gibt es keine Sühne, und sein Fasten ist nicht ungültig. Siehe Bada'i al-Sana'i 2: 99-100.