Das Urteil über den Fastenden, der aus Vergessen Geschlechtsverkehr hatte

Frage
Was ist das Urteil über den Fastenden, der aus Vergessen Geschlechtsverkehr hatte?
Antwort

Wenn derjenige, der Geschlechtsverkehr hatte, sich sofort daran erinnert, dass er fastet, und ihn dann abbricht, wird sein Fasten nicht ungültig, auch wenn er nach dem Abbruch ejakuliert; denn das ist wie ein nächtlicher Samenerguss. Wenn er jedoch ohne Abbruch bleibt und sich nicht bewegt, muss er fasten. Siehe Reda al-Mukhtar 2: 99, Al-Hadiyya al-Alaiyya S. 162, und Al-Mabsut 3: 141.

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