Das Urteil über den Fastenden, der bei Sonnenaufgang Geschlechtsverkehr hatte

Frage
Was ist das Urteil über den Fastenden, der bei Sonnenaufgang Geschlechtsverkehr hatte?
Antwort

Wenn derjenige, der Geschlechtsverkehr hatte, sein Glied sofort bei Sonnenaufgang zurückzieht, so wird sein Fasten nicht ungültig, auch wenn er nach dem Zurückziehen ejakuliert. Wenn er jedoch ohne Zurückziehen bleibt und sich nicht bewegt, muss er nachholen. Wenn er sich jedoch bewegt, muss er nachholen und Buße tun. Wenn er zurückgezogen hat und dann eindringt, muss er nachholen und Buße tun.

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