Frage
Was ist das Urteil über den Fastenden, der den Mund voll erbrach und dann absichtlich wieder erbrach?
Antwort
Wenn er das Erbrochene absichtlich oder in der Menge einer Erbse oder mehr zurückbringt, dann ist sein Fasten ungültig und er muss es nachholen, solange die ursprüngliche Menge den Mund füllt. Siehe Tabeen 1: 325-326, und رد المحتار 2: 111.