Frage
Was ist das Urteil über den Fastenden, der den Speichel eines anderen geschluckt hat?
Antwort
Er muss nachholen, ohne eine Buße zu leisten; denn dies ist etwas, von dem man sich erholen kann, und es wurde nicht die Vollkommenheit des Verlangens und der Begierde erreicht, im Gegensatz dazu, wenn er den Speichel seines Geliebten oder Freundes geschluckt hat, denn in diesem Fall muss er nachholen und eine Buße leisten; denn der Geliebte kann den Speichel seines Geliebten oder Freundes nicht ertragen. Siehe Badā'iʿ al-Ṣanā'iʿ 2: 99.