Das Urteil über den Fastenden, der weniger als einen Mundvoll erbrach und dann den Erbrochenen selbst wieder zurückbrachte

Frage
Was ist das Urteil über den Fastenden, der weniger als einen Mundvoll erbrach und dann den Erbrochenen selbst wieder zurückbrachte?
Antwort
Er bricht das Fasten nicht; da es nicht herauskommt, denn das Füllen des Mundes hat die Regel des Herausgegangenen, und alles, was darunter liegt, ist nicht herausgegangen; denn es kann kontrolliert werden. Siehe Tabeen 1: 325-326, und Al-Muhtaar 2: 111.
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