Das Urteil des Fastenden, dem etwas in den Hals gegossen wurde und der dachte, er hätte gefastet, und absichtlich gefastet hat
Was ist das Urteil des Fastenden, dem etwas in den Hals gegossen wurde und der dachte, er hätte gefastet, und absichtlich gefastet hat?
Antwort
Er muss nachholen, ohne Buße, egal ob er durch Essen oder Geschlechtsverkehr gefastet hat; wegen des Zweifels über das Urteil, und diese Buße ist bei Zweifel nicht erforderlich, im Gegensatz zu dem, der wusste, dass er nicht gefastet hat und absichtlich gefastet hat, für den ist die Buße erforderlich. Siehe Al-Hadiyya Al-Alaiyya S. 164.