Das Urteil des Fastenden, der versehentlich gegessen oder getrunken hat und dann absichtlich gefastet hat

Frage
Was ist das Urteil des Fastenden, der versehentlich gegessen oder getrunken hat und dann absichtlich gefastet hat?
Antwort
Er muss nachholen, ohne Buße zu leisten, unabhängig davon, ob er wusste, dass sein Fasten ungültig war oder nicht; wegen der Unsicherheit über die Gültigkeit seines Fastens nach Imam Malik, möge Allah ihm gnädig sein, denn die Buße ist nicht erforderlich, wenn es eine Unsicherheit gibt. Siehe رد المحتار 2: 99.
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