Hinweis: Diese Fatwa wurde durch künstliche Intelligenz übersetzt.
Frage
Muss für jedes nachzuholende Gebet der Gebetsruf (Iqama) erfolgen?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Die Wohnsitzpflicht ist grundsätzlich in keiner Situation erforderlich, sondern sie bewegt sich zwischen Sunnah und Empfehlung. Sie ist in der Gemeinschaft empfohlen und für den Einzelnen, ob im Gebet oder im Nachholen, wünschenswert. Und Gott weiß es besser.