Hinweis: Diese Fatwa wurde durch künstliche Intelligenz übersetzt.
Frage
Eine Person beauftragte einen der Schüler des islamischen Rechts mit zweitausend von seinem Zakat-Geld und übertrug ihm die Angelegenheit und sagte: Handle nach deinem Ermessen und gib es an jede der Zakat-Empfänger, sei es an die Flüchtlinge, die nicht einmal genug zum Leben haben, oder an bedürftige Schüler des islamischen Rechts, wichtig ist, dass das Zakat abgeführt wird. Ist es ihm erlaubt, dieses Geld zu nehmen? Und wenn es erlaubt ist, darf er dann das gesamte Geld nehmen?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist ihm nicht erlaubt, Geld oder etwas davon zu nehmen; denn er ist ein Bevollmächtigter und ein Vertrauensmann, der nicht davon profitieren darf, es sei denn, es wird ihm erlaubt, und Gott weiß es besser.