Frage
Ein Student im vierten Jahr, der Zahnmedizin an einer privaten Universität studiert, hat erfahren, dass Prüfungsfragen durchgesickert sind, und die Universitätsleitung hat von der Angelegenheit erfahren. Daher beschloss sie, die Studenten zu bitten, einen Eid zu leisten, ob sie die Fragen erhalten haben oder nicht. Wer die durchgesickerten Fragen erhalten hat, wird endgültig von der Universität exmatrikuliert. Die Wahrheit ist, dass der Student die Fragen erhalten hat, aber es stellte sich heraus, dass sie nicht zu seinem Lehrplan gehörten, was bedeutet, dass er überhaupt nichts davon profitiert hat. Darf er diesen Eid leisten, das heißt, ist es erlaubt, zu schwören, dass er die Fragen nicht erhalten hat, um nicht exmatrikuliert zu werden, da er im vierten Jahr ist? Es ist zu beachten, dass sein Studium sehr teuer ist. Was ist das Urteil und was ist die Lösung?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Man kann schwören, indem man schwört und meint, dass ihm die Fragen, von denen er in seiner Prüfung profitieren kann, nicht zugegangen sind. Dann ist sein Schwur wahrhaftig und korrekt, und Gott weiß es besser.