Der Fastende, der den Mund voll erbrach und das Erbrochene dann selbst wieder in seinen Hals zurückbrachte
Was ist das Urteil über den Fastenden, der den Mund voll erbrach und das Erbrochene dann selbst wieder in seinen Hals zurückbrachte?
Antwort
Sein Fasten wird nicht ungültig, was korrekt ist, solange er das Erbrechen nicht absichtlich herbeigeführt hat; denn es gibt von ihm kein Bild des Fastenbrechens, das das Schlucken ist, und dessen Bedeutung; denn er ernährt sich nicht davon. Wenn er jedoch absichtlich erbricht und der Mund voll ist, wird sein Fasten allein durch das Austreten ungültig, auch wenn das Erbrechen nicht zurückkommt. Siehe Tabiin 1: 325-326, und رد المحتار 2: 111.