Frage
Was ist das Urteil über das I'tikaf eines, der es vergisst und Geschlechtsverkehr hat?
Antwort
Ich sage und mit Allahs Hilfe: Sein I'tikaf ist ungültig, denn der Geschlechtsverkehr macht es ungültig, egal ob absichtlich oder versehentlich, tagsüber oder nachts, selbst außerhalb der Moschee; denn es ist durch den Text verboten, und es macht es auf jede Weise ungültig, im Gegensatz zum Fasten, das nicht ungültig wird, wenn man es vergisst. Der Unterschied ist, dass der Zustand des I'tikaf erinnernd ist: wie der Zustand des Ihram und des Gebets, während der Zustand des Fastens nicht erinnernd ist. Siehe: Al-Hadiyya Al-Alaiyya S.185-186, und Allah weiß es besser.