Frage
Es ist bekannt, dass das Lesen aus dem Koran, der in der Hand gehalten wird, das Gebet ungültig macht, wenn es eine Pflicht ist. Es gibt jedoch Meinungsverschiedenheiten über das Urteil, wenn das Gebet freiwillig ist... Gibt es einen Unterschied im Urteil, wenn der Koran auf einem Holzständer und nicht in der Hand gehalten wird?
Antwort
Ich sage und mit Allahs Hilfe: Das Urteil ändert sich nicht, ob der Koran in der Hand oder auf einem Holzständer gehalten wird; denn der Grund für die Ungültigkeit ist das Empfangen von jemand anderem, und das ist in beiden Fällen gegeben, Allah weiß es am besten.