Der Vertrag ist das Gesetz der Vertragsparteien, sofern er nicht gegen das Recht verstößt

Frage
Meine Schwester arbeitete in einer Schneiderei, und die Inhaberin der Schneiderei bot die Schneiderei zum Verkauf an. Die Arbeit in der Schneiderei war für meine Schwester angenehm, also kaufte ich die Schneiderei und vereinbarte mit ihr, dass die Gewinne zwischen uns beiden geteilt werden und sie auch ein eigenes Gehalt für ihre Arbeit in der Schneiderei erhält. Alle Kosten der Schneiderei, wie Strom und andere, übernehme ich. Ist eine solche Vereinbarung zulässig?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Eine solche Vereinbarung ist zulässig, und Gott weiß es am besten.
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