Die Abgabe von Datteln anstelle von Weizen bei der Almosensteuer

Frage
Was ist das Urteil über jemanden, der ein halbes Sa' Datteln gegeben hat, dessen Wert dem Wert eines halben Sa' Weizen entspricht, als Almosensteuer?
Antwort

Ich sage und mit Allahs Hilfe: Es ist nicht erlaubt, sondern es zählt als Abgabe von Datteln selbst, und er muss den Rest ergänzen, indem er ein weiteres halbes Sa' Datteln gibt; denn der Wert wird nicht berücksichtigt bei dem, was ausdrücklich festgelegt ist, egal ob das, was abgegeben wurde, von derselben Art ist oder von einer anderen Art, nachdem es ausdrücklich festgelegt wurde. Der Wert wird nur bei dem, was nicht ausdrücklich festgelegt ist, berücksichtigt. Siehe: Badā'i' al-Ṣanā'i' 2: 72-73, und Allah weiß es besser.

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