Frage
Eine Frau hat einer anderen in ihrer finanziellen Krise geholfen, indem sie ihr ein Goldarmband gegeben hat, damit sie es verkauft und ihre Bedürfnisse deckt. Wie sollte die Rückzahlung erfolgen? Sollte sie dem Betrag entsprechen, zu dem das Armband verkauft wurde, oder nach seinem Gewicht, da der Goldpreis schwankt?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Wenn sie ihr Geld gegeben hat, soll sie ihr Geld zurückzahlen; denn die Schuld ist Geld, und ihr Recht besteht im gleichen Betrag, den sie gegeben hat. Wenn sie ihr Gold gegeben hat, muss sie mit Gold zurückzahlen. Wenn sie jedoch zu ihr gesagt hat: Ich werde dir das Armband als Darlehen geben, es dann aber verkauft hat und ihr den Wert gegeben hat, musst du den Wert des Armbands zurückzahlen. Gott weiß es besser.