Hinweis: Diese Fatwa wurde durch künstliche Intelligenz übersetzt.
Frage
In "Zubdat al-Kalam" S. (192) wird über die Bedingung der Reinheit des Betroffenen gesprochen: Es ist nicht erlaubt, Tayammum an einem Ort zu machen, an dem Unreinheit war und deren Spur verschwunden ist, obwohl es erlaubt ist, dort zu beten. Was bedeutet das?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es wurde gefordert, dass der Ort für die Tayammum rein ist; denn das ist gemeint mit dem "Reinen" in dem Vers: {So sucht einen reinen Ort zum Tayammum} (An-Nisa 43). Der Ort für das Tayammum muss rein sein, daher ist es nicht erlaubt, Tayammum an einem Ort zu machen, an dem Unreinheit war, es sei denn, der Einfluss wurde auf andere Weise entfernt. Was das Gebet betrifft, so ist es erlaubt, nachdem der Einfluss entfernt wurde, und Gott weiß es besser.