Frage
Mein Sohn hat vor zehn Monaten seine Frau geschieden. Wegen eines Streits hat sie ihn gebeten, sie zu scheiden, und er hat sie dreimal geschieden. Er ist zweimal zu ihr gegangen, aber sie wollte nicht, dass er zurückkommt. Müssen wir zum Gericht gehen, und zählen die drei Scheidungen?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Die dreifache Scheidung tritt dreimal in Kraft, wenn der Ehemann sie ausspricht. Sie sollten den Mufti konsultieren, um sicherzustellen, dass sie erfolgt ist, und eine Rückkehr ist nicht erlaubt, bevor dies bestätigt ist. Gott weiß es besser.