Frage
Eine Frau ist gestorben und hat keine Kinder, sondern einen Ehemann, einen Vater und eine Mutter. Bekommen ihre Angehörigen das aufgeschobene Brautgeld, das im Ehevertrag steht, sowie ihre Kleidung?
Antwort
Ich sage und mit Allahs Hilfe: Das aufgeschobene Brautgeld gilt als ihr Erbe und wird nach den Erbregeln aufgeteilt. Der Ehemann hat Anspruch auf die Hälfte, da es keine Kinder gibt, und der Rest wird zu gleichen Teilen zwischen der Mutter und dem Vater aufgeteilt. Allah weiß es am besten.