Frage
Wenn jemand über seine Schuhe gewischt hat und dann jemand anders einen seiner Schuhe ohne seine Erlaubnis abnimmt, wird dann sein Wischen ungültig?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist ungültig; denn das Abnehmen oder Herausziehen eines der beiden Schuhe oder beider Schuhe ist ein Grund für die Ungültigkeit des Wischens; da der Ort des Wischens verlassen wird. Das Abnehmen verursacht, dass die Unreinheit auf den Fuß übergeht, und der Schuh war das, was dies verhinderte. Wenn er ihn abnimmt, ist es ungültig, selbst wenn er nur einen Schuh abnimmt; denn wenn er einen der beiden Schuhe abnimmt, muss er einen der Füße waschen, und somit muss der andere gewaschen werden, da es keine Möglichkeit gibt, sowohl zu waschen als auch zu wischen. Siehe: Erklärung der Vorbeugung S. 116, und Antwort des Herausforderers 1: 183, und Gott weiß es besser.