Frage
Was ist das Urteil für jemanden, der sich gewaschen hat und das Abwischen seiner Schuhe vergessen hat, während der Regen die Oberseite seiner Schuhe getroffen hat?
Antwort
Ich sage, und mit Allahs Hilfe: Es genügt für das Wischen, wenn die Socken in Reinheit angezogen wurden; denn es ist nicht erforderlich, dass die Absicht für die Gültigkeit des Wischens vorhanden ist, sondern die Bedingung ist, dass das Wasser die Oberfläche des Vorderfußes erreicht, in der Länge und Breite von drei Fingern oder mehr, was durch Regen erreicht werden kann. Siehe: Erklärung der Vorsorge, S. 114, und Allah weiß es besser.