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Die Pilgerfahrt für den Verstorbenen, der zu Lebzeiten gepilgert ist

Frage
Mein Vater ist vor neun Monaten verstorben. Ist es erlaubt, für ihn zu pilgern, obwohl er bereits gepilgert ist, aber den Wunsch hatte, die Pilgerfahrt zu wiederholen?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Die Pilgerfahrt, die dein Vater zu Lebzeiten gemacht hat, hat seine Pflicht zur Pilgerfahrt (Hajj) erfüllt, aber es ist euch erlaubt, die Pilgerfahrt zu machen und den Lohn der Pilgerfahrt ihm zukommen zu lassen, um seinen Wunsch zu erfüllen. Dies ist als eine Empfehlung von euch zu verstehen, und Gott weiß es am besten.
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