Die Regelung der Bedingung bei der Beauftragung zur Schlachtung

Frage
Was ist das Urteil, wenn jemand ein Opfertier unter der Bedingung verkauft, dass es nach dem Schlachten und Zerteilen ein bestimmtes Gewicht hat, zum Beispiel 25 Kilogramm, und wenn es dieses Gewicht nicht erreicht, wird der Preis nicht gezahlt und es wird nicht gekauft? Nachdem er es geschlachtet und zerteilt hat, hat es das vereinbarte Gewicht nicht erreicht. Ist diese Bedingung gültig oder nicht?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Ein solcher Verkauf ist ungültig und ist nach dem Recht nicht erlaubt; wegen der Unklarheit, der Abweichung und des Streits, und Gott weiß es besser.
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