Die Regelung der Unfähigkeit, das Testament auszuführen

Frage
Eine Dame hat vor ihrem Tod ihrer Schwester etwas vermacht und ihr gesagt, dass sie ihr nicht verzeihen wird, wenn sie ihren Wunsch nicht erfüllt. Aber die Schwester kann das Testament nicht ausführen. Macht sie sich damit schuldig?
Antwort

Ich sage und mit Allahs Hilfe: Wenn das Testament Geld für den Verstorbenen betrifft und aus dem Drittel ausgezahlt werden muss, dann ist es verpflichtend, es auszuführen. In anderen Fällen ist es empfehlenswert oder erlaubt, das Testament auszuführen, aber nicht verpflichtend. Allah weiß es am besten.

imam icon

Senden Sie Ihre Frage an den intelligenten Assistenten

Wenn die vorherigen Antworten nicht geeignet sind, senden Sie Ihre Frage bitte an den Mufti über