Frage
Eine Frau hat Geld, das zur Zakat fällig ist, aber sie hat einen Teil davon aufgrund ihres Bedarfs vor dem Fälligkeitsdatum ausgegeben. Muss der verbleibende Betrag genau zum Fälligkeitsdatum ausgegeben werden, oder kann sie ihn bis zum Erhalt ihres Gehalts aufschieben?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist erlaubt, die Zakat vorzeitig zu zahlen, und es ist erlaubt, sie zu verschieben, je nachdem, was der Zakatpflichtige für angemessen hält. Gott weiß es am besten.