Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist nicht erlaubt, und es ist notwendig, die Socken auszuziehen, da das Tragen derselben in diesem Fall das Ereignis der beiden Füße nicht aufhebt; da die Bedingung für das Wischen nicht erfüllt ist: nämlich das Tragen der Socken in vollständiger Reinheit zur Zeit des Ereignisses nach dem Anziehen, im Gegensatz zu dem Fall, wenn man die Waschung vor dem Eintreten eines Anlasses vervollständigt hat; denn von Abu Bakrah : "Er erlaubte dem Reisenden drei Tage und Nächte, und dem Verweilen einen Tag und eine Nacht, wenn er sich reinigte und seine Socken anzog, dass er sie abwischen darf", in Sahih Ibn Khuzaymah 1: 96, und in den großen Sunan von Al-Bayhaqi 1: 281, in den Sunan von Al-Daraqutni 1: 204, und im Musnad von Al-Bazzar 9: 90. Siehe: Bada'i al-Sana'i 1: 9, und die Fußnote von Al-Tahawi auf Al-Maraqi S. 129, und Allah weiß es besser.