Hinweis: Diese Fatwa wurde durch künstliche Intelligenz übersetzt.
Frage
Ein Mädchen hat noch Tage aus dem Ramadan nachzuholen, hat aber diese Tage nicht gefastet und gibt an, dass sie es versucht hat, aber keinen starken Willen fand, um das Fasten durchzuhalten. Wie ist ihr Handeln zu bewerten und muss sie eine Sühne leisten?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Die Sühne ist nicht ausreichend, sondern sie muss das Versäumte bis zum Ende ihres Lebens nachholen. Wenn sie es nicht nachholt, bis sie stirbt, ist sie sündig, und das, was sie sagt, zählt nicht als Rechtfertigung für das Versäumnis. Gott weiß es am besten.