Hinweis: Diese Fatwa wurde durch künstliche Intelligenz übersetzt.
Frage
Hat eine Geschiedene vor dem Vollzug eine Wartezeit? Und wie viel steht ihr an Brautpreis zu?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es gibt keine Wartezeit für die Geschiedene vor dem Eintritt (in die Ehe), und sie hat Anspruch auf die Hälfte der Mitgift, und Gott weiß es am besten.