Hinweis: Diese Fatwa wurde durch künstliche Intelligenz übersetzt.
Frage
Wie lange ist die Wartezeit für die, deren Ehemann verstorben ist und die zuvor die Gebärmutter entfernt hat?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Die Wartezeit beträgt vier Monate und zehn Tage, aber wenn der Ehemann verstorben ist, egal ob sie klein oder groß ist, hat sie einen Uterus oder hat ihn entfernt; denn der Korantext spricht darüber, und Gott weiß es besser.