Frage
Muss der Vater die Almosen für seinen großen verrückten Sohn zahlen?
Antwort
Ich sage und mit Allahs Hilfe: Der Vater zahlt die Almosen für seinen großen verrückten Sohn, wenn dieser arm ist; denn seine Unterhaltspflicht liegt beim Vater und die Vormundschaft des Vaters über ihn ist vollständig. Im Gegensatz dazu, wenn sein großer verrückter Sohn reich ist, muss er nichts für ihn zahlen, sondern es muss aus seinem eigenen Vermögen gezahlt werden; denn er ist reich. Auch wenn der Vater die volle Vormundschaft über ihn hat, ist er nicht verpflichtet, für seinen Unterhalt zu sorgen. Siehe: Badā'iʿ al-Ṣanāʾiʿ 2: 70-71, al-Wiqāyah S. 230, al-Hadiyyah al-ʿAlāʾiyyah S. 213, und Allah weiß es besser.